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Wir freuen uns über Ihre Anfrage!
Nachstehend erhalten Sie einige Informationen, welche Vorgaben und Bestimmungen bei touristischen Busfahrten wichtig und zu berücksichtigen sind.
Bitte beachten Sie, dass die Situation aktuell noch sehr dynamisch ist und die Vorgaben sich kurzfristig wieder ändern können.
Zum Schutz und für die Sicherheit aller Fahrgäste haben wir uns entschieden, die Voraussetzung der Teilnahme an einer touristischen Fahrt bzw. Transfer in unseren Bussen an die 3-G Plus Regelung zu knüpfen – unabhängig von einer Inzidenz am Ausgangspunkt.
Wir bitten um Ihr Verständnis und erläutern Ihnen auf den folgenden Seiten unsere Vorgaben, sowie weitere Bestimmungen.
Es gelten für touristische Busreisen des weiteren aktuell folgende Bestimmungen:
- Prüfen Sie bitte, ob Sie Symptome einer Atemwegserkrankung aufweisen ( Erkältungsanzeichen, Geschmacksverlust oder Fieber)
- Sollten Sie Symptome aufweisen oder in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer SARS-CoV-2 infizierten Person gehabt haben, ist die Mitreise leider untersagt.
- Sollte es während der Reise zu plötzlich auftretenden Symptomen kommen, muss der betroffene Fahrgast dies dem Busfahrer sofort mitteilen und die Busreise schnellstmöglich abbrechen. In solch einem Fall stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Seite. Wir unterstützen Sie bzgl. ärztlicher Betreuung und einer sicheren Rückreise.
- Vor dem Einstieg in den Bus müssen die Hände desinfiziert werden. Nutzen Sie das bereitgestellte Desinfektionsmittel zu Ihrer Sicherheit und auch zum Schutz der anderen Fahrgäste und unserem Mitarbeiter.
- Check-In mit „3G+“ (Dauer für Überprüfung aller Mitreisenden: ca. 30 Minuten)
Bitte senden Sie uns mindestens 4 Tage vor der Fahrt eine Teilnehmerliste inkl. Adressdaten, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Diese wird für den „Check-In“ verwendet, sowie bei Notwendigkeit der Kontaktverfolgung durch das Gesundheitsamt (Pflichtvorgabe).
- Getestet PCR-Test von extern (max. 48 Stunden alt)
- Geimpft ab 15. Tag nach der 2. Impfung
Ab 15. Tag nach der Impfung
(wenn lt. Herstellerangaben nur 1 Impfung erforderlich ist bzw. nach einer Infektion nur 1 Impfung erforderlich ist.)
- Impfzertifikat oder Impfpass sind immer mitzuführen und sind nur zusammen mit dem Personalausweis gültig!
- Genesen Wenn die Infektion länger als 6 Monate zurück liegt: Vorlage des positiven PCR-Tests mit Datum (= Zeitpunkt der Infektion) und Vorlage der Dokumentation einer Impfung nach 6 Monaten:
Impfpass-, -bescheinigung oder Zertifikat
- Impfzertifikat oder Test sind immer mitzuführen und sind nur zusammen mit dem Personalausweis gültig
Testpflicht:
- Siehe Seite 1, Punkt: Check-In mit „3G-Plus“
- Für die Nutzung anderer touristischer Angebote (auch Beherbergung) kann am Zielort ggf. eine weitere Testpflicht bestehen.
- Auch beim grenzüberschreitenden Busreiseverkehr bestehen i. d. R. Testnachweispflichten. Prüfen kann man die jeweiligen Einreisebestimmungen des Landes beim Auswärtigen Amt.
- Unabhängig von der Inzidenz bzw. der Krankenhausampel sind Kinder bis zum 6. Geburtstag von der Testpflicht befreit.
Maskenpflicht:
- Von der Maskenpflicht gibt es aktuell in Bayern KEINE Ausnahmen für Geimpfte und Genesene.
- Alle Fährgäste müssen aktuell eine „Medizinische Mund-Nasen-Bedeckung“ tragen. Bei einer Überschreitung von vorgegebenen Warnstufen, gilt wieder die FFP2-Masken-Pflicht bei Fahrgästen ab 15 Jahren.
- Bitte bringen Sie ausreichend Masken für die Hin- und Rückfahrt, sowie für Ihren Aufenthalt mit. Masken sind im Bus zur Ausgabe nicht vorrätig.
- Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von der Maskenpflicht komplett befreit.
- Kinder zwischen dem 6. und dem 15. Geburtstag müssen eine medizinische Maske tragen.
- Für das Fahrpersonal sowie Kontroll- und Servicepersonal gilt, soweit es in Kontakt mit Fahrgästen kommt, die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
- Während der Fahrt ist der Chauffeur von der Maskenpflicht befreit.
Belegung / Abstand:
- Es bestehen keine Beschränkungen in Bezug auf die Höchstbelegung und es gibt keine konkreten Abstandsvorschriften. Der Bus darf voll besetzt werden. Daher ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht.
Sonstige Hygienevorschriften:
- Der Konsum von Alkohol und Speisen im Bus oder direkt am Bus ist verboten.
- Regelmäßige Lüftung des Omnibusses.
- Ein – und Ausstieg erfolgt nach vorgegebenem Muster. Der Chauffeur informiert Sie.
- Kontaktdaten zur Nachverfolgung müssen in Form einer Teilnehmerliste erfasst werden und vier Wochen lang aufbewahrt werden.
(Bitte vorab die Liste inkl. Vorname, Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer und E-Mail-Adresse zusenden)
Maßgeblicher Inzidenzwert:
- Die Zulässigkeit der Busreise als solche richtet sich nach der Inzidenz am Ausgangsort (Startort / Zustieg) der Busreise bzw. nach aktuellen anderen Vorgaben.
- Bestehende generelle Reisebusverbote oder strengere Regelungen in anderen Bundesländern kann es immer wieder geben.
- Die Vorgaben im Hinblick auf die angesteuerten Reiseziele (z. B. touristische Übernachtungen, gastronomische Angebote, Führungen, Schifffahrten etc. am Reiseziel) richten sich nach den einschlägigen Vorgaben am Zielort.